Donnerstag, 19. November 2009

Konjunkturpaket 3 - Entwurf Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Entwurf  "Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums" soll ab 1.01.2010 in Kraft treten.

Geplante Lösungen:

"Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts:

Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder werden die Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben. Zugleich wird -um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern -das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht.

Abmilderung der Verlustnutzungsbeschränkungen bei Körperschaften durch Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der Sanierungsklausel, Erhalt des Verlustvortrags in Höhe der stillen Reserven und Verbesserung des Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen (sog. „Konzernklausel“).

Abmilderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro, Vortrag des nicht genutzten EBITDA und Verbesserung der Möglichkeit zum Eigenkapitalvergleich.

Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1 000 Euro zugelassen.

Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer.
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Beseitigung von Wachstumshemmnissen im Bereich der Erbschaft-und Schenkungsteuer.

Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel-und Gastronomiegewerbe auf 7 Prozent.

Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Biokraftstoffen in Deutschland.

Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes:

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht wird."

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