Dienstag, 6. März 2012

Das geplante Leistungsschutzrecht fuer Presseverlage erinnert an Handelsblatt gegen Paperboy

Das Gejammere der Zeitungsverlage kommt mir bekannt vor. Vor etwa 12 Jahren wurde versucht, einem Pressenewsaggregator Urheberrechtsverletzungen anzuhängen. Dabei ging es auch noch um Deep-Links und vermeintliche Werbeeinbußen, alles hier im
"BGH Urteil vom 17.07.2003, I ZR 259/00, Paperboy, JurPC Web-Dok. 274/2003, Abs. 1 - 57" nachzulesen.
Diese Schlappe haben die Verlage vermutlich nicht überwinden können. Soll nun ein neues Gesetz "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" das BHG-Urteil, das bisherige Urheberrechtsgesetz und geltendes EU-Recht kippen?
Will sich die Regierung das Wohlwollen der großen Presseverlage erkaufen? Dann gäbe es ja keine Sensationen mehr und die Zeitungsverlage verlören gänzlich ihre Existenzberechtigung.

Wer sich allgemein über Verwertungsgesellschaften informieren möchte, findet hier einen guten Einstieg.

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